Prophylaxe

Die Prophylaxe, also die Vorbeugung von Erkrankungen, sollte in der Zahnmedizin die höchste Priorität haben.
Darum empfehlen wir mindestens einmal jährlich, idealerweise halbjährlich, die Praxis aufzusuchen, um einen allgemeinen Checkup durchführen zu lassen. Dies bringt zwei Vorteile mit sich:

1) frühzeitig erkannte Probleme sind leichter zu therapieren als schwerwiegende
2) sollten Sie eines Tages Zahnersatz benötigen, so bekommen Sie einen höheren Zuschuss von Ihrer Krankenkasse

Da so ein Jahr schneller vergeht, als einem lieb ist, bieten wir Ihnen mit unserem Recall-Service eine Entlastung an. Denn: einmal jährlich brauchen Sie den Stempel für den höheren Zuschuss im Falle eines benötigten Zahnersatzes.

Prophylaxe bei Kindern
Besonders wichtig ist die Prophylaxe bei Kindern. Diese müssen erst lernen, wie man die Zähne richtig pflegt und wie wichtig Zahngesundheit ist. Da das gute Wort der Eltern von den Kindern häufig abgetan wird, ist eine Aufklärung durch zahnmedizinisches Personal besonders wichtig.

1) Individualprophylaxe
Die Individualprophylaxe findet in der Praxis statt. Das sogenannte IP-Programm gilt für alle Kinder vom 6. bis 18. Lebensjahr. Hier bekommt jedes Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand die nötige Aufklärung in Sachen Mundhygiene. Ein Anfärben der Zähne zeigt den Kindern sehr anschaulich, wo es noch Putzdefizite gibt und mit welcher Zahnputztechnik man Plaque ideal vorbeugen kann. Sogenannte Fissurenversiegelungen können helfen die neuen bleibenden großen Backenzähne zu schützen, indem die tiefen Fissuren verkleinert werden und damit weniger Nischen im Mund sind, in denen sich bei weniger guter Mundhygiene Karies bilden kann.

2) Gruppenprophylaxe
Die Gruppenprophylaxe findet in der Schule statt. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsprophylaxe werden die Kinder im Laufe der Grundschulzeit zahnmedizinisch untersucht. In der Klassenstufe 1 stellt ein Schulzahnarzt im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung den Zahngesundheitsstand fest und informiert die Eltern darüber, inwieweit eine zahnärztliche Behandlung notwendig ist. Daneben findet ein „Zahnunterricht“ mit praktischen Putzübungen statt um die Kinder zur Mundhygiene anzuleiten. In den Klassenstufen 2 bis 4 wird in zwei Schulstunden die Bedeutung der Zahnprophylaxe erklärt und an praktischen Beispielen erläutert.
Ich betreue als Schulzahnarzt die Grundschulen in Lauterecken und Nußbach.